Die Wirtschafts-ID kommt: Was das für Ihr Impressum bedeutet

Seit Anfang November 2024 ist es soweit: Das Bundeszentralamt für Steuern startet die Vergabe der neuen Wirtschafts-ID – und Unternehmen stehen vor einer wichtigen Änderung.

Denn die Wirtschafts-ID ist eine Pflichtangabe im Impressum, sobald Sie eine haben. Was genau auf Unternehmen zukommt und welche Bedeutung die neue Pflichtangabe im Detail hat, wird in dem Artikel von e-recht24.de erklärt:

https://www.e-recht24.de/news/ecommerce/13369-die-wirtschafts-id-kommt-was-das-fuer-ihr-impressum-bedeutet.html

Wie immer an dieser Stelle der Hinweis, das meine Kunden mit einem Wartungsvertrag sich hier um nichts kümmern müssen:

Ich werde Sie kontaktieren, damit Sie mir die Wirtschafts-ID zukommen lassen und ich trage diese für Sie in Ihr Impressum ein.

Interesse daran sich um nichts mehr kümmern zu müssen?

Dann schreiben Sie mir eine Nachricht oder schauen Sie sich die Wartungsverträge in der Übersicht an.

Gerne erstelle ich Ihnen auch ein individuelles Festpreis-Angebot zu einem fairen Preis – kontaktieren Sie mich einfach!

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