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Abmahnfalle

Abmahnfallen sind typische Fallstricke, die einem bei der Erstellung und dem Betreiben von Webseiten und Blogs begegnen können, z.B. Urheberrechtsverletzungen, Verstoß gegen die DSGVO hinsichtlich Impressum, falsche oder fehlende Datenschutzerklärung, Fehlen eines Cookie Consent Tools uvm. Ein Servicevertrag deckt viele solcher Abmahnfallen für Sie ab!

AV Vertrag

Nach Art. 28 der DSGVO ist dann ein AV Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) notwendig, wenn Sie als Nutzer meiner Produkte (z.B. Webseite) oder Dienstleistungen (z.B. Webspace oder Service- bzw. Wartungsvertrag) personenbezogene Daten verarbeiten. Durch den Abschluss eines AV Vertrages verpflichte ich mich Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters gemäß Artikel 28 einzuhalten.

Backend

Das Backend bezeichnet die Administrationsansicht einer Webseite. Diese ist für den Besucher nicht sichtbar und dient lediglich zur Administrierung der Webseite.

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