Häufig gestellte Fragen
Webseitenerstellung
Das kommt unter anderem auf die Vorbereitung und den Umfang der Webseite an.
Wenn sämtliche Informationen zur Verfügung stehen, kann man i.d.R. mit ca. 3-4 Wochen rechnen, bis die Webseite final fertig ist und durch den Kunden abgenommen werden kann.
Eine Checkliste für die Vorbereitung zur Erstellung der Webseite, sowie Fragen zur Sammlung und Verarbeitung datenschutzbezogener Daten stelle ich Ihnen vorab zur Verfügung.
Ja, sämtliche Seiten die ich erstelle, sind responsive und für alle mobilen Endgeräte entsprechend geeignet.
Nachdem alle Anforderungen und Gestaltungswünsche geklärt sind, erhalten Sie einen Link zur Vorschau-Seite, an dem Sie den Live-Status mitverfolgen können und jederzeit eingreifen können, wenn etwas nicht nach Ihren Vorstellungen gestaltet wird.
Sie werden also nicht erst nachdem wochenlange Arbeit eingeflossen ist vor vollendete Tatsachen gestellt sondern können regelmäßig den Status überprüfen und bekommen zu Zwischenzielen auch Benachrichtigungen von mir.
Bis zum Go-Live der Webseite bin ich als Ersteller der Webseite für die ordnungsgemäße Gestaltung hinsichtlich DSGVO verantwortlich. Für die Richtigkeit der angegebenen und uns übermittelten Daten sind jedoch Sie verantwortlich.
Einfaches Beispiel:
Das Impressum oder die Datenschutzerklärung fehlt oder ist lückenhaft beim Go-Live: Verantwortung des Webdesigners
Die Daten, die an mich übermittelt wurden zur Erstellung des Impressums oder der Datenschutzerklärung sind fehlerhaft: Verantwortung des Webseiten-Betreibers
Aus diesem Grund wende ich hier gemeinsam mit meinen Kunden immer das “4-Augen-Prinzip” an, sodass wir mitdenken und Dinge, die uns auffallen umgehend zurückmelden.
Jedoch muss auch der Kunde die Webseite komplett gegenprüfen auf korrekte Inhalte und Angaben und dies im Abnahme-Protokoll bestätigen.
Hier gibt es eine Reihe von Fehlern, die man als Webseitenersteller, aber auch als Webdesign-Agentur im Auftrag für einen Kunden machen kann.
Nachfolgend die typischsten Fehler, siehe auch unter e-recht24.de:
– Verletzung Urheber- oder Markenrechte
– Unerlaubte Verwendung von Bildern oder Texten
– Datenschutzerklärung fehlt oder ist unvollständig
– Impressum fehlt oder ist unvollständig
– Kontaktformular ist nicht rechtssicher gestaltet
– Social Media Buttons nicht DSGVO-konform eingebunden
– Google Angebote (z.B. Maps, Analytics, Fonts, reCaptcha, …) nicht DSGVO-konform eingebunden
Ja. Sie bekommen gerne einen entsprechenden Zugang zum Backend Ihrer Seite eingerichtet, mit dem Sie Inhalte nach Belieben ändern können. Je nach Kenntnisstand können Sie die Webseite auch komplett selbst administrieren.
Sollten Sie dazu jedoch keine Zeit oder Lust haben, da Sie sich vorrangig um Ihr Business kümmern möchten, können Sie auch gerne den Profis die Arbeit überlassen. Hierfür stehe ich mit verschiedenen Wartungsverträgen gerne zur Verfügung.
Auch das ist problemlos möglich. Hierfür erhalten Sie von mir zur angefragten Leistung ein Angebot mit einem festen Preis.
Nein. Jedoch erstelle und optimiere ich die Webseiten so, dass Keywords hinterlegt sind, die zum vorhandenen Text passen und binde ein entsprechendes Plugin ein, welche diese Keywords für Suchmaschinen sichtbar und damit die Webseiten auffindbar machen. Dies bildet eine solide Grundlage zur Auffindbarkeit in der Google Suche.
Was ich allerdings nicht anbiete sind Keyword-Recherche und Tracking von Keywords, sowie die ganzen Google Produkte, mit denen man die Suchbegriffe noch besser an die Suchmuster der Besucher anpassen kann. Dieses Gebiet der professionellen Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist nämlich sehr umfangreich und komplex.
Um hier vernünftigen Support anbieten zu können, fehlt mir schlichtweg das Know-How in dieser Tiefe, zumal sich die Anforderungen von Google & Co. heutzutage auch sehr schnell immer wieder ändern.
Wartungsvertrag
Der Wartungsvertrag enthält folgende Leistungen:
– Regelmäßige Prüfung auf Updates
– Regelmäßige Sicherungen der aktuellen Webseite
– Kostenlose Wiederherstellung im Falles eines Webseiten-Crashs
– Einbindung eines Cookie Consent Tools um Cookies zu aktivieren oder deaktivieren
– Regelmäßige Prüfung auf neu hinzugekommene Cookies
– Einbindung anwaltlich erstellter Vorlagen hinsichtlich Impressum und Datenschutzerklärung bezüglich der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen
– Reduzierter Stundensatz bei Beauftragung von Änderungsarbeiten (60€ statt 80€)
– Automatische Aktualisierung der anwaltlich erstellten Vorlagen bei Änderungen der Gesetzeslage
– Laufzeit: 12 Monate
– Zahlungsweise: jährlich
Link zur Übersicht der Wartungsverträge: Übersicht Wartungsvertrag
Bei einem aktiven Wartungsvertrag werden die Datenschutzerklärung, als auch das Impressum regelmäßig überprüft und automatisch aktualisiert, wenn sich Änderungen hinsichtlich rechtlicher Bestimmungen geben oder weitere Cookies oder Tools zur Webseite hinzugekommen sind, die sowohl in das Cookie Consent Tool aufgenommen werden müssen, als auch in der Datenschutzerklärung abgebildet werden müssen.
Sie haben also die Möglichkeit ganz unkompliziert und sorgenfrei ihre Webseite stets aktuell hinsichtlich DSGVO Anforderungen zu halten.
Auch das biete ich gerne zu entsprechenden Konditionen an und lasse Ihnen hierfür gerne ein Angebot zukommen.
Der Vertrag kann bis zum letzten Tag der Laufzeit gekündigt werden und verlängert sich danach erst um die ursprüngliche Laufzeit bei Nicht-Kündigung.
Das geht ganz einfach formlos per Anruf oder E-Mail. Ich sende Ihnen dann eine Bestätigung der Erhalt der Kündigung zu.
Webhosting & Domains
Ja. Ich habe einen eigenen Server, auf dem ich meinen Kunden einen Webspace für Ihr Projekt einrichte.
Das hat den enormen Vorteil, dass ich ganz flexibel auf individuelle Anforderungen und Bedürfnisse eingehen kann und jedem Kunden und jedem Projekt die Performance geben kann, die benötigt wird.
Das sind 3 Standard Tarife, die nach meinen Erfahrungen am häufigsten zu bestimmten Projekten passen.
Selbstverständlich bin ich aber in der Lage jederzeit maßgeschneiderte Webspace Angebote zu erstellen, wenn dies nötig ist.
Ja. Alle Domains sind standardmäßig mit kostenlosen Lets-Encrypt-Zertifikaten versehen.
Sollte Bedarf für erweiterte Sicherheit bestehen, können auch kostenpflichtige, validierte SSL-Zertifikate von RapidSSL oder AlphaSSL bestellt werden.
Nach Art. 28 der DSGVO ist dann ein AV Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) notwendig, wenn Sie als Nutzer meiner Produkte oder Dienstleistungen personenbezogene Daten verarbeiten. Durch den Abschluss eines AV Vertrages verpflichte ich mich Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters gemäß Artikel 28 einzuhalten.
Wenn Sie bei mir Ihren Webspace beziehen und/oder ich Ihre Webseite auf meinen Servern hoste, erhalten Sie von mir unaufgefordert eine “Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AV Vertrag)” den Sie mir unterschrieben entweder per Post oder E-Mail wieder zukommen lassen können.
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