Neue Cookie-Verordnung 2025 – was Website-Betreiber jetzt wissen müssen
Seit dem 1. April 2025 gilt in Deutschland die Einwilligungsverwaltungsverordnung (EinwV) – eine neue Regelung, die das Cookie-Management im Internet verändern soll. Doch was bedeutet das konkret für Website-Betreiber? Und müssen Sie Ihre Cookie-Banner jetzt abschaffen?
Wir erklären, was sich ändert – und was (noch) bleibt.
Worum geht es bei der neuen Verordnung?
Die Idee klingt zunächst revolutionär:
Statt auf jeder Website erneut auf „Zustimmen“ oder „Ablehnen“ zu klicken, sollen Internetnutzer ihre Datenschutz-Einstellungen künftig einmal zentral in einem sogenannten PIMS-Dienst (Personal Information Management System) festlegen können.
Diese Einstellungen werden dann automatisch an Websites übermittelt, die den Dienst unterstützen.
So könnten Cookie-Banner langfristig überflüssig werden.
Wie funktioniert das in der Praxis?
In Zukunft könnten Nutzer z. B. einmal entscheiden:
ob sie personalisierte Werbung wünschen,
welche Arten von Cookies sie erlauben,
ob Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen.
Websites, die einen anerkannten PIMS-Dienst eingebunden haben, lesen diese Entscheidung automatisch aus und respektieren sie.
Das Ziel: weniger Klicks, mehr Datenschutz und mehr Transparenz.
Gibt es schon solche Dienste?
Noch nicht.
Zwar ist die Verordnung bereits in Kraft, aber aktuell (Stand: September 2025) gibt es keinen einzigen anerkannten PIMS-Dienst.
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) führt ein Register, in dem zugelassene Dienste veröffentlicht werden sollen – dieses ist jedoch derzeit leer.
Das bedeutet:
Der Einsatz von PIMS-Diensten ist derzeit praktisch nicht möglich.
Was heißt das für Website-Betreiber?
Für Sie ändert sich aktuell nichts.
Sie dürfen und müssen weiterhin Cookie-Consent-Banner einsetzen, um eine gültige Einwilligung für Cookies und Tracking zu erhalten.
Denn die bestehenden Datenschutzvorgaben – insbesondere aus der DSGVO und dem TDDDG (§25) – gelten weiterhin.
Nur essentielle Cookies (z. B. Warenkorb, Login, Spracheinstellungen) sind davon ausgenommen.
Checkliste: Ihr Cookie-Consent bleibt rechtssicher, wenn …
Nutzer aktiv zustimmen müssen (kein automatisches Opt-in).
Alle Informationen klar und verständlich dargestellt sind.
Eine echte Auswahl besteht („Ablehnen“ und „Zustimmen“).
Einwilligungen dokumentiert werden.
Der Banner technisch korrekt implementiert ist.
Wer diese Punkte beachtet, ist auch mit der neuen Verordnung auf der sicheren Seite.
=> Weiterführende und rechtsverbindliche Informationen dazu gibt es auch unter: https://www.e-recht24.de/tracking-cookies/13475-cookie-verordnung.html
Fazit
Die neue Einwilligungsverwaltungsverordnung ist ein Schritt in Richtung zentraler Datenschutzverwaltung, aber sie steckt noch in den Startlöchern.
Bis anerkannte PIMS-Dienste verfügbar sind, bleibt alles beim Alten: Der Cookie-Consent-Banner ist weiterhin Pflicht und Standard.
Webcraft Solutions empfiehlt:
Bleiben Sie bei Ihrem bestehenden Consent-Management-System – aber achten Sie auf aktuelle rechtliche Entwicklungen.
Sobald die ersten PIMS-Dienste offiziell zugelassen sind, informieren wir Sie selbstverständlich.
Interesse daran sich um nichts mehr kümmern zu müssen?
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