In den letzten Jahren sind Massenabmahnungen das Schreckgespenst bei Selbstständigen geworden, da es kaum eine Woche gab, wo man nicht über Abmahnanwälte und deren Vorgehen lesen konnte.

Das hat sich in den letzten Wochen und Monaten, insbesondere seit Inkrafttreten der DSGVO (zumindest gefühlt) etwas gelegt.

Nun hat der BGH im April 2018 bereits entschieden, dass ein „nennenswertes wirtschaftliches Interesse“ bestehen muss um eine Abmahnung zu rechtfertigen.

Anderenfalls, können solche (Massen-)abmahnungen als Rechtsmissbrauch angenommen werden.

Mehr Details im ausführlichen Artikel unter: https://www.e-recht24.de/news/abmahnung/11234-bgh-urteil-zum-abmahnmissbrauch.html

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