In letzter Zeit, vor allem nach neu erfolgten Urteilen seit Inkrafttreten der DSGVO erreiche mich Fragen wie:

“Was mache ich denn jetzt mit meiner Facebook Seite – komplett abschalten?”
“Darf ich meine Facebook Seite überhaupt noch weiter betreiben, nach der DSGVO?”
“Reicht es wenn ich auf der Facebook Seite zu meinen Impressum bzw. Datenschutzerklärung von meiner Webseite verweise?”

Aufgrund der neuesten Rechtsprechung des EuGH vom 05.09.2018, hat die Datenschutzkonferenz am 5.September 2018 per Beschluss klargestellt, dass sie Facebook Fanpages weiterhin für rechtswidrig hält. Facebook hat darauf am 11. September mit einem “Page Controller Addendum” reagiert.

Hierzu gibt es seitens e-recht24.de folgende Handlungsempfehlung:

1. Page Controller Addendum mit Facebook abschließen:

2. Datenschutzerklärung auf der normalen Webseite um einen Passus erweitern, in dem die Datenverarbeitung durch soziale Netzwerke nochmal explizit aufgeführt wird.

Da es sich hierbei um einen kostenpflichtige Premium-Inhalt von e-recht24.de handelt, darf ich diesen Passus nicht einfach so hier per Copy & Paste wiedergeben, allerdings ist er zumindest teilweise in meiner Datenschutzerklärung vorhanden.

Hinweis: Für Kunden mit einem Service-Vertrag ist dieser Zusatzpassus allerdings kostenlos abrufbar, da Sie dann kostenfrei Zugang zu allen Premium-Inhalten von e-recht24.de über einen speziellen Kunden-Login bei e-recht24.de haben.

3. Auf der Fanpage bzw. Unternehmensseite bei Facebook den Link zur Datenschutzerklärung der Unternehmens-Webseite einfügen:

Bei weiteren Fragen zu diesem Thema können Sie mich selbstverständlich wie immer telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

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