Nach Art. 28 der DSGVO ist dann ein AV Vertrag (Auftragsverarbeitungsvertrag) notwendig, wenn Sie als Nutzer meiner Produkte (z.B. Webseite) oder Dienstleistungen (z.B. Webspace oder Service- bzw. Wartungsvertrag) personenbezogene Daten verarbeiten. Durch den Abschluss eines AV Vertrages verpflichte ich mich Ihnen gegenüber, die Pflichten eines Auftragsverarbeiters gemäß Artikel 28 einzuhalten.