TTDSG - Eine erste Übersicht

Der 01.12.2021 ist Stichtag für das Inkrafttreten des TTDSG.

Das Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz (kurz TTDSG) wurde verabschiedet und enthält einige Neuerungen und detailliertere Informationen für Unternehmen.

Hierbei gibt es aber nichts, was nicht in der Vergangenheit schon sehr oft besprochen, erwähnt und bereits empfohlen wurde, wie in meinen Blog Beiträgen nachzulesen ist.

Im Kern bedeutet das neue Gesetz: Sämtliche Cookie und Trackingdienste brauchen eine eindeutige Einwilligung.

 

TTDSG

Was sind die wichtigsten Inhalte?

1. Cookie und Trackingdienste

Es muss aktiv zugestimmt werden bevor ein Tracking erfolgt (echte Einwilligung).
Ausnahme: Technisch zwingend notwendige Cookies sowie Cookies und Informationen, die ausschließlich der Übertragung von Nachrichten über ein öffentliches Telekommunikationsnetz dienen.

2.Personal Information Management Systems (PIMS)

Aktuell noch nicht umgesetzt, wird über ein System nachgedacht, dass es erlaubt EIN mal eine Einwilligung oder Ablehnung zum Setzen von Cookies zu geben und dieses System leitet diese Entscheidung dann an jede Webseite die man besucht, weiter. Damit könnten dann irgendwann (in ferner Zukunft) die Cookie-Banner bzw. Consent-Tools wegfallen.

3. Anwendungsbereiche erweitert

a) Die Regelungen gelten nicht nur für Computer, sondern für alle Endeinrichtungen, also auch Smarthome-Anwendungen (z.B. Küchengeräte, Heizkörperthermostate, Alarmsysteme…), sowie E-Mail und Messenger Dienste wie beispielsweise WhatsApp, Telegram, Threema usw.

b) Es geht nicht nur um personenbezogene Daten, sondern um sämtliche Cookies die Informationen auslesen können, wie z.B. Browser Fingerprinting.

4. Weitere Änderungen

Die weiteren Änderungen und den kompletten Artikel von e-recht24.de finden Sie unter:

Wer kann mir bei der Consent Tool bzw. Cookie Banner Umsetzung helfen?

Selbstverständlich kann ich Ihnen schnell und unkompliziert bei der Umsetzung dieser Anforderungen helfen.

Gerne erstelle ich Ihnen ein Festpreis-Angebot zu einem fairen Preis – kontaktieren Sie mich einfach!


Der Vorteil für meine Kunden mit einem Service-Vertrag:

Sie müssen sich wie gewohnt um nichts kümmern – die notwendigen Anpassungen habe ich für Sie auf Ihrer Webseite bereits umgesetzt.

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